►Welche Abstandsregeln sind zu beachten?
Search by category: Coronavirus | Covid19
- Prinzipiell ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Innerhalb einer Gruppe von höchstens 6 Personen kann der Mindestabstand entfallen.
- Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen kann der Mindestabstand auch zu Personen der gemeinsamen Besuchergruppe unterschritten werden.
- Die Sitzplätze bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind so anzuordnen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, sind die jeweils seitlich daneben befindlichen Sitzplätze freizuhalten, sofern nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
28.10.2020 | 13:23
44850 Views