►Was ist bei der Verpflegung von Seminare zu beachten?

  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen Speisen und Getränke (ausgenommen Wasser) erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens 3 Stunden verabreicht werden.
  • Mit 3.11.2020 ist ein Betretungsverbot verhängt worden. Jedoch gilt dies nicht für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht bzw. ausgeschenkt werden.
  • Pro Tisch sind nicht mehr als 6 Personen erlaubt.

 

02.11.2020 | 14:00

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