►Wie viele Personen dürfen sich maximal in einem Raum befinden?

Ab 25. Oktober 2020 sind Veranstaltungen OHNE zugewiesene Sitzplätze mit bis zu 6 Personen im Innenbereich und bis zu 12 Personen im Freiluftbereich möglich. 

 

Bei Veranstaltungen MIT zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die zulässige Personengrenze in geschlossenen Räumen bis zu 1.000 und im Freiluftbereich bis zu 1.500 Personen.

 

Bei Veranstaltungen über 6 Personen in geschlossenen Räumen und über 12 Personen im Freien muss

  1. ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen (weitere Infos hier)
  2. die Veranstaltung angezeigt werden
    (bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde) 

 

Bei Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien muss ein COVID-19-Beauftragter bestellt werden

 

Bei Veranstaltungen über 250 Personen braucht es die Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

Hinweis: Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz). 

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28.10.2020 | 09:04

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